| Schulordnung 1.
Verhalten im Schulgebäude
Wir
sind erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof, weil erst dann eine
Aufsicht da ist. Wir betreten das Gebäude erst zu Unterrichtsbeginn.
Wir gehen langsam und leise durchs Schulgebäude und bleiben dabei immer
auf der rechten Seite. Wir gehen nicht an die Jacken und Taschen anderer
Kinder. Wir halten die Flure sauber. Wir schmücken die Flure und
achten darauf, dass nichts beschädigt wird. Wir betreten die Toilettenräume
nur, wenn wir müssen. Hinterher betätigen wir die Toilettenspülung
und waschen uns die Hände. Die Toilette ist kein Spielzimmer! Bei
Feueralarm (anhaltendes Schellen) stellen wir uns ruhig zu zweit auf. Unsere Sachen
lassen wir im Klassenraum liegen. Wir gehen mit unseren Lehrer/innen auf den vorgegebenen
Fluchtwegen auf unseren Platz auf dem Schulhof. 2.
Pausenregeln A
Organisatorische Regelungen Wir
bleiben auf dem Schulhof. Wir klettern nur auf Klettergerüste.
Wir spielen nur mit Softbällen und informieren die Aufsicht, wenn ein Ball
über die Schulhofmauer fällt. Wir spielen nicht hinter der Turnhalle
und auf der Wiese. Pausenspielgeräte können wir mit dem Schülerausweis
ausleihen. Wir betreten die Schule nur, wenn wir zur Toilette müssen.
Wir gehen beim Schellen zügig und leise in unsere Klassen. B
Regenpause In
der Regenpause bleiben wir in der Klasse.
C Verhalten in der Pause
Wir
nehmen Rücksicht aufeinander. Wir verletzen und beschimpfen andere Kinder
nicht. Wir werfen nicht mit Sand, Steinen, Stöcken und Schneebällen.
Wir halten unseren Schulhof sauber. Wir sind verantwortlich für
die von uns ausgeliehenen Spielgeräte. Wir lassen andere mitspielen.
Wir nehmen anderen keine Spielsachen weg. Wir achten auf die Pflanzen.
Wir wenden uns an die Aufsicht, wenn wir Hilfe brauchen. D
Frühstückspause Wir frühstücken nach der Hofpause
von 10.05 Uhr bis 10.15 Uhr. 3.
Verhalten in der Turnhalle Wir
ziehen uns leise und zügig um. Wir benutzen die Sportgeräte nur,
wenn der Lehrer/die Lehrerin es erlaubt hat. Wir betreten den Geräteraum
nur, wenn wir dem Lehrer/der Lehrerin helfen dürfen. Wir geben Schmuck
vor dem Sportunterricht beim Lehrer/bei der Lehrerin ab. Wir tragen Sportbekleidung
(T-Shirt, Sporthose, Turnschuhe). 4.
Regeln für den Unterricht Wir
kommen pünktlich zum Unterricht. (Nicht zu früh und nicht zu spät!)
Wir beachten unseren Stundenplan. Wir ziehen unsere Jacken aus und hängen
sie im Flur an unseren Haken. Wir gehen ruhig in die Klassen und setzen uns
auf unseren Platz. Wir haben unsere Unterrichtsmaterialien vollständig
dabei. Wir fragen, bevor wir etwas ausleihen, gehen ordentlich damit um und
geben es zurück. Wir halten unsere Klasse sauber und sammeln den Müll
getrennt. Wir richten Dienste ein: z.B. Mülldienst, Tafeldienst, Blumendienst,
Besendienst, Kakaodienst. Wir gehen möglichst nur während der Pausen
auf die Toilette. Wir gehen höflich, freundlich und respektvoll miteinander
um. Wir helfen uns gegenseitig. Wir halten uns an unsere Gesprächsregeln.
Wir räumen unsere Plätze auf besonders bevor ein anderer Lehrer
in die Klasse kommt und ehe wir nach Hause gehen.
5. Klassenfahrten und Unterrichtsgänge
Klassenfahrten
und Unterrichtsgänge sind Teil des Unterrichts. Alle Kinder sind verpflichtet,
an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Dauer und Kosten der Fahrten werden
bei den Klassenpflegschaftsversammlungen besprochen und festgelegt. Wir halten
uns bei den Ausflügen an die Regeln. die vorher in der Klasse festgelegt
wurden. 6.
Konsequenzen bei Verstößen
Wenn
ich etwas kaputt mache, muss ich es reparieren oder ersetzen. Wenn ich jemanden
verletze, muss ich gemeinsam mit ihm oder ihr überlegen, wie ich es
wieder gut machen kann. Wenn ich etwas verschmutze, muss ich es sauber machen.
Wenn ich gegen eine Regel verstoße, muss ich mir Gedanken machen über
mein Verhalten (z. B. etwas dazu schreiben) Sollte das alles nicht helfen,
sind Gespräche mit Eltern oder der Schulleitung nötig.
7.
Aufgaben der Eltern Bei
Krankheit eines Kindes wird sofort am ersten Tag mitgeteilt. dass das Kind krank
ist und wie lange es voraussichtlich fehlen wird. Am Ende der Krankheitszeit muss
eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (Allgemeine Schulordnung §
9). Im Krankheitsfall kümmern sich die Eltern darum, die Hausaufgaben
für ihr Kind zu bekommen (Nachbarkind o. ä.). Beurlaubungen werden
durch § 10 der allgemeinen Schulordnung (ASCHO) geregelt. Die Eltern
lesen und beachten die Informationen, die sie von der Schule bekommen. Die
Eltern schicken ihr Kind pünktlich zur Schule und nutzen bei Bedarf das Betreuungsangebot.
Die Eltern rauchen nicht auf dem Schulhof oder im Schulgebäude.
Hunde und Haustiere sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
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