Pfefferackerschule
Städtische Gemeinschaftsgrundschule der Primarstufe

Pfefferackerstraße 21
45894 Gelsenkirchen
 

Schulordnung

1. Verhalten im Schulgebäude

Wir sind erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof, weil erst dann eine Aufsicht da ist.
Wir betreten das Gebäude erst zu Unterrichtsbeginn.
Wir gehen langsam und leise durchs Schulgebäude und bleiben dabei immer auf der rechten Seite.
Wir gehen nicht an die Jacken und Taschen anderer Kinder.
Wir halten die Flure sauber.
Wir schmücken die Flure und achten darauf, dass nichts beschädigt wird.
Wir betreten die Toilettenräume nur, wenn wir „müssen“. Hinterher betätigen wir die Toilettenspülung und waschen uns die Hände.
Die Toilette ist kein Spielzimmer!
Bei Feueralarm (anhaltendes Schellen) stellen wir uns ruhig zu zweit auf. Unsere Sachen lassen wir im Klassenraum liegen. Wir gehen mit unseren Lehrer/innen auf den vorgegebenen Fluchtwegen auf unseren Platz auf dem Schulhof.

2. Pausenregeln

A Organisatorische Regelungen

Wir bleiben auf dem Schulhof.
Wir klettern nur auf Klettergerüste.
Wir spielen nur mit Softbällen und informieren die Aufsicht, wenn ein Ball über die Schulhofmauer fällt.
Wir spielen nicht hinter der Turnhalle und auf der Wiese. Pausenspielgeräte können wir mit dem Schülerausweis ausleihen.
Wir betreten die Schule nur, wenn wir zur Toilette müssen.
Wir gehen beim Schellen zügig und leise in unsere Klassen.

B Regenpause

In der Regenpause bleiben wir in der Klasse.


C Verhalten in der Pause

Wir nehmen Rücksicht aufeinander.
Wir verletzen und beschimpfen andere Kinder nicht.
Wir werfen nicht mit Sand, Steinen, Stöcken und Schneebällen.
Wir halten unseren Schulhof sauber.
Wir sind verantwortlich für die von uns ausgeliehenen Spielgeräte.
Wir lassen andere mitspielen.
Wir nehmen anderen keine Spielsachen weg.
Wir achten auf die Pflanzen.
Wir wenden uns an die Aufsicht, wenn wir Hilfe brauchen.

D Frühstückspause
Wir frühstücken nach der Hofpause von 10.05 Uhr bis 10.15 Uhr.

3. Verhalten in der Turnhalle

Wir ziehen uns leise und zügig um.
Wir benutzen die Sportgeräte nur, wenn der Lehrer/die Lehrerin es erlaubt hat.
Wir betreten den Geräteraum nur, wenn wir dem Lehrer/der Lehrerin helfen dürfen.
Wir geben Schmuck vor dem Sportunterricht beim Lehrer/bei der Lehrerin ab.
Wir tragen Sportbekleidung (T-Shirt, Sporthose, Turnschuhe).

4. Regeln für den Unterricht

Wir kommen pünktlich zum Unterricht. (Nicht zu früh und nicht zu spät!)
Wir beachten unseren Stundenplan.
Wir ziehen unsere Jacken aus und hängen sie im Flur an unseren Haken.
Wir gehen ruhig in die Klassen und setzen uns auf unseren Platz.
Wir haben unsere Unterrichtsmaterialien vollständig dabei.
Wir fragen, bevor wir etwas ausleihen, gehen ordentlich damit um und geben es zurück.
Wir halten unsere Klasse sauber und sammeln den Müll getrennt. Wir richten Dienste ein: z.B. Mülldienst, Tafeldienst, Blumendienst, Besendienst, Kakaodienst.
Wir gehen möglichst nur während der Pausen auf die Toilette.
Wir gehen höflich, freundlich und respektvoll miteinander um.
Wir helfen uns gegenseitig.
Wir halten uns an unsere Gesprächsregeln.
Wir räumen unsere Plätze auf besonders bevor ein anderer Lehrer in die Klasse kommt und ehe wir nach Hause gehen.


5. Klassenfahrten und Unterrichtsgänge

Klassenfahrten und Unterrichtsgänge sind Teil des Unterrichts.
Alle Kinder sind verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.
Dauer und Kosten der Fahrten werden bei den Klassenpflegschaftsversammlungen besprochen und festgelegt. Wir halten uns bei den Ausflügen an die Regeln. die vorher in der Klasse festgelegt wurden.

6. Konsequenzen bei Verstößen

Wenn ich etwas kaputt mache, muss ich es reparieren oder ersetzen.
Wenn ich jemanden verletze, muss ich gemeinsam mit ihm oder ihr über­legen, wie ich es wieder gut machen kann.
Wenn ich etwas verschmutze, muss ich es sauber machen. Wenn ich gegen eine Regel verstoße, muss ich mir Gedanken machen über mein Verhalten (z. B. etwas dazu schreiben)
Sollte das alles nicht helfen, sind Gespräche mit Eltern oder der Schulleitung nötig.

7. Aufgaben der Eltern

Bei Krankheit eines Kindes wird sofort am ersten Tag mitgeteilt. dass das Kind krank ist und wie lange es voraussichtlich fehlen wird. Am Ende der Krankheitszeit muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (Allgemeine Schulordnung § 9).
Im Krankheitsfall kümmern sich die Eltern darum, die Hausaufgaben für ihr Kind zu bekommen (Nachbarkind o. ä.).
Beurlaubungen werden durch § 10 der allgemeinen Schulordnung (ASCHO) geregelt.
Die Eltern lesen und beachten die Informationen, die sie von der Schule bekommen.
Die Eltern schicken ihr Kind pünktlich zur Schule und nutzen bei Bedarf das Betreuungsangebot.
Die Eltern rauchen nicht auf dem Schulhof oder im Schulgebäude.
Hunde und Haustiere sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.